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Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Häufig werden die Begriffe Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung synonym gebraucht, denn ihre wesentliche Funktion besteht darin, die finanziellen Risiken im Fall von eingeschränkter Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Das bedeutet, dass die Versicherung eine Leistung erbringt, wenn der Versicherungsnehmer infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls gesundheitliche Beeinträchtigungen davonträgt, die seine Arbeits- und Leistungsfähigkeit deutlich einschränken. Dabei besteht die Versicherungsleistung in der Auszahlung einer monatlichen Rente, die der Versicherungsnehmer in der vereinbarten Höhe und für eine festgelegte Dauer erhält. Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit werden allerdings unterschiedlich definiert. Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der Versicherungsnehmer vollständig arbeitsunfähig ist, also überhaupt nicht mehr arbeiten gehen kann. Hinsichtlich der Berufsunfähigkeit wird zwischen einer vollen und einer teilweisen Berufsunfähigkeit unterschieden.

Die meisten Versicherer definieren eine volle Berufsunfähigkeit damit, dass die Leistungsfähigkeit auf unter sechs Stunden täglich reduziert ist, der Versicherungsnehmer also in dem Beruf, den er zuletzt ausgeübt hat oder der versichert ist, weniger als sechs Stunden pro Tag tätig werden kann. Von einer teilweisen Berufsunfähigkeit wird gesprochen, wenn die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmer nur noch zur Hälfte besteht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff Berufstätigkeit nicht zwangsläufig auf solche Tätigkeiten beschränkt ist, die dazu dienen, den Lebensunterhalt zu bestreiten und gegen Bezahlung ausgeführt werden. Insofern können auch Tätigkeiten versichert werden, für die der Versicherungsnehmer kein Entgelt erhält, die aber im Fall eines Ausfalls bezahlt werden müssten. Als Beispiel wäre hier die Tätigkeit einer Hausfrau und Mutter zu nennen, deren Arbeitsleistung nicht finanziell vergütet wird. Könnte diese Hausfrau und Mutter ihre Arbeiten jedoch nicht mehr verrichten, weil sie erkrankt ist oder einen Unfall erlitten hat, müsste ihre Tätigkeit durch jemanden ersetzt werden, die die Haushaltführung und die Kinderbetreuung übernimmt, wobei eine solche Haushaltshilfe ihre Tätigkeit wiederum gegen ein Entgelt verrichtet. Die Höhe der Prämie für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in erster Linie von der Höhe der vereinbarten Rente, der vereinbarten Bezugsdauer und dem Risikopotenzial des Versicherungsnehmers bestimmt. Risikopotenzial meint, wie hoch das Risiko ist, dass der Fall von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit eintritt.

Zur Bewertung dieses Risikopotenzials arbeiten die meisten Versicherer einerseits mit einer Gesundheitsprüfung, meist in Form einer eines Fragebogens, und andererseits mit der Einteilung in eine von vier Berufsgruppen. Diese Berufsgruppen gliedern sich in Tätigkeiten mit nur sehr geringer körperlicher Tätigkeit, in kaufmännische Berufe sowie in Berufe, bei denen mittlere und schwere körperliche Arbeiten verrichtet werden. Allerdings können die Risikobeurteilungen insbesondere im Hinblick auf persönliche Faktoren wie Hobbys oder Gewohnheiten deutlich variieren, so dass sich ein Versicherungsvergleich sehr lohnen kann. Ratsam ist zudem, durch einen Finanztest zu ermitteln, wie hoch die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sein sollte, damit die Lebenshaltungskosten im Bedarfsfall auch tatsächlich gedeckt werden können. Alternativ zu einer Auflistung aller regelmäßigen Ausgaben kann als Richtwert 75 Prozent des Einkommens angenommen werden, das in einem Alter von 45 Jahren erzielt wird.