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| Für wen ist eine Lebensversicherung empfehlenswert? |
Grundsätzlich handelt es sich bei en nicht um Pflichtversicherungen, sondern um freiwillige Versicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer frei entscheiden kann, ob er sie abschließen möchte, oder ob nicht. Für diejenigen, die hinsichtlich der eigenen Altersvorsorge oder der Absicherung der Hinterbliebenen Wert auf eine sichere Anlageform legen, sind Lebensversicherungen jedoch sehr zu empfehlen. Zunächst gliedern sich Lebensversicherungen in zwei große Gruppen, nämlich einerseits in Risikolebensversicherungen und andererseits in kapitalbildende Lebensversicherungen. Risikolebensversicherungen sind insbesondere für junge Familien, zur Absicherung der Hinterbliebenen im Allgemeinen sowie zur Absicherung von Krediten und Darlehen eine empfehlenswerte Lösung. Während der Vertragslaufzeit bezahlt der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge, die dabei meist sehr günstig sind. Tritt der definierte Versicherungsfall ein, erfolgt die Versicherungsleistung in Form der Auszahlung der für diesen Fall vereinbarten Versicherungssumme.
In den meisten Fällen wird im Rahmen einer Risikolebensversicherung der Todesfall des Versicherungsnehmers abgesichert, möglich ist jedoch auch die Absicherung von beispielsweise Berufsunfähigkeit oder die Vereinbarung einer erhöhten Versicherungssumme im Fall eines Unfalltodes. Die meist sehr günstigen Versicherungsbeiträge erklären sich dadurch, dass eine Versicherungsleistung nur dann erfolgt, wenn ein definierter Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt, andernfalls erfolgt keine Versicherungsleistung. Allerdings bieten Risikolebensversicherungen den wichtigen Vorteil, dass der vollständige Versicherungsschutz bereits ab der ersten Beitragszahlung in vollem Umfang besteht, die Versicherungssumme also in jedem Fall ausgezahlt wird, unabhängig davon, wie lange Beitragszahlungen erfolgen. Kapitalbildende Lebensversicherungen dienen neben der Absicherung der Hinterbliebenen auch zur Ansparung von Guthaben und werden als gemischte Lebensversicherungen bezeichnet, wenn sie sowohl den Erlebens- als auch den Todesfall absichern. Während der Ansparphase bespart der Versicherungsnehmer seine Police durch regelmäßige Beiträge, die verzinslich angelegt werden. Zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt erfolgt die Auszahlung der Ablaufleistung an den Versicherungsnehmer oder an eine begünstigte Person im Todesfall des Versicherungsnehmers.
Dabei setzt sich die Ablaufleistung aus zwei Bestandteilen zusammen, zum einen aus einem sicheren Teil und zum anderen aus einem unsicheren Teil. Der sichere Teil besteht aus der Versicherungssumme, über die der Vertrag abgeschlossen wurde, sowie aus der garantierten Mindestverzinsung, der unsichere Teil sieht erwartete, jedoch nicht garantierte Überschussbeteiligungen vor. In den meisten Fällen hat der Versicherungsnehmer hinsichtlich der Auszahlung Kapitalwahlrecht, kann also wählen, ob die Auszahlung als monatliche Rente, als einmalige Auszahlung oder als Kombination aus größerer Geldsumme und monatlicher Rente erfolgen soll. Insgesamt stellen Lebensversicherungen eine sichere Möglichkeit dar, durch verhältnismäßig niedrige Beiträge ein Vermögen anzusparen und zeitgleich die Hinterbliebenen abzusichern. Die Höhe der Versicherungsprämien orientiert sich an der vereinbarten Versicherungssumme, der Laufzeit sowie persönlichen Faktoren des Versicherungsnehmers wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf oder Angewohnheiten, grundsätzlich ist eine Lebensversicherung jedoch umso effektiver, je früher sie abgeschlossen wird.
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